In aller Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie problemlos. In welchem Ausmaß entsprechende Leistungen übernommen werden, hängt von den individuellen Versicherungsvereinbarungen und Ihrem Tarif ab. In Einzelfällen sind nur Basisleistungen abgedeckt, einzelne (wenige) private Krankenversicherungen schließen Psychologische Psychotherapie grundsätzlich aus Ihrem Leistungskatalog aus. 


Durch einen Anruf bei Ihrer Versicherung klären Sie rasch, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten vorsieht und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme der Leistungen beachtet werden müssen.

Zum Beispiel verlangen manche privaten Krankenkassen einen Antrag für die Leistungszusage von Seiten des Therapeuten, anderen reicht die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.


Die Sicherung der Erstattung der Kosten durch Ihren Versicherer liegt in der Verantwortung des Versicherten.