Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Oftmals entfällt diese Antragspflicht bei einer Sitzungsanzahl von unter zehn Stunden.

 

Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.